top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.    Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Die Schneiderin – Bridal Couture, Inhaberin Stephanie Nusseck, insbesondere für Änderungen von Bekleidung, Änderungen von Brautkleidern und Abendmode, Maßanfertigungen, Beratungsleistungen (z. B. Anproben, Stil- und Passformberatung), die Erstellung von Schnittmustern sowie zukünftige Online-Dienstleistungen.

Mit der Beauftragung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten diese AGB als akzeptiert.

2.    Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Dienstleistung mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über ein Buchungssystem beauftragt wird. Alle gewünschten Änderungen werden bei der Annahme gemeinsam besprochen und schriftlich festgehalten.

3.    Termine und Atelier-Zutritt

Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Der Zutritt zum Atelier ist nur Kunden mit Termin oder nach vorheriger Anmeldung gestattet. Begleitpersonen dürfen das Atelier nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Inhaberin/Schneiderin Stephanie Nusseck betreten. Kinder oder Begleitpersonen dürfen das Atelier nur unter Aufsicht betreten. Für Schäden, die durch Begleitpersonen entstehen, haftet der Kunde. Haustiere sind im Atelier nicht gestattet. Essen und Getränke sind im Atelier nicht erlaubt. Arbeitsgeräte, Maschinen oder Materialien dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Inhaberin genutzt werden. Die Inhaberin behält sich das Recht vor, Personen, die gegen diese Regeln verstoßen oder den Betriebsablauf stören, des Ateliers zu verweisen.

4.    Terminabsagen

Gebuchte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Tage vor dem Termin möglich. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 7 Tage vor dem Termin) wird eine Ausfallgebühr von 50,00 € berechnet.

Verspätungen können zu verkürzten Beratungs- oder Anprobezeiten führen.

 

5.    Anprobe Brautkleider

Der erste Anprobetermin ist kostenlos. Beim zweiten Termin wird eine Beratungsgebühr von 50,00 € berechnet, sofern kein Kleid gekauft wird. Beim Kauf eines Kleides wird diese Gebühr nicht berechnet.

 

6.    Kauf von Brautkleidern

Unsere Brautkleider sind Outlet-Einzelstücke, Vorführmodelle oder Second-Hand-Kleider. Es gilt der Grundsatz „gekauft wie gesehen“. Ein Umtausch, eine Rückgabe, Garantie oder Gewährleistung ist ausgeschlossen. Änderungen persönlicher Lebensumstände wie Krankheit, Schwangerschaft, abgesagte Hochzeit oder Gewichtsveränderungen begründen keinen Anspruch auf Rückgabe oder Erstattung.

7.    Auftrag und Anzahlung

Bei umfangreichen Arbeiten – insbesondere bei Brautkleidern, Abendkleidern oder Maßanfertigungen – wird bei Auftragsannahme eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises fällig. Mit der Bearbeitung wird erst nach Eingang der Anzahlung begonnen. Zusätzliche Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden separat berechnet.

8.    Änderungen an Braut- und Abendkleidern

Änderungen sind nur im Rahmen der technischen Möglichkeiten umsetzbar. Besonders bei Second-Hand-Kleidern können nicht alle Änderungswünsche realisiert werden. Kleider können abgelehnt werden, wenn sie mehrere Größen zu klein oder zu groß sind, sich nicht schließen lassen oder Änderungen technisch nicht umsetzbar sind. Erweiterungen wie Stoffeinsätze, Schnürungen oder zusätzliche Rocklagen werden grundsätzlich nicht angeboten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Neue Brautkleider werden nur bearbeitet, wenn sie vollständig bezahlt wurden und sich im Eigentum der Kundin befinden. Ich behalte mir das Recht vor, Brautkleider der Marken: Lilly, WED2B und Online bestellte Fast Fashion Brautkleider abzulehnen.

 

9.    Risiken bei Änderungen

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Änderungen an Kleidung zu Abweichungen von der ursprünglichen Form führen können. Dies betrifft insbesondere starke Verengungen oder Erweiterungen, Änderungen am Mieder oder an Korsagen, Veränderungen an Spitze oder Tüll, Verkürzungen sowie das Einsetzen oder Austauschen von Cups. Bei empfindlichen Materialien wie Spitze, Seide, Tüll, Pailletten oder Stickereien können unvermeidbare Spuren der Bearbeitung entstehen. Diese Risiken gelten mit Auftragserteilung als akzeptiert.

Für unvermeidbare Formveränderungen übernimmt Die Schneiderin – Bridal Couture, Inhaberin Stephanie Nusseck keine Haftung.

10.    Haftungsausschluss bei Fehlern Dritter

Die Schneiderin – Bridal Couture, Inhaberin Stephanie Nusseck übernimmt keine Haftung für falsche Größenbestellungen durch Braut- oder Modesalons, fehlerhafte Beratung durch Verkäufer, Produktions- oder Materialfehler des Herstellers sowie Änderungen der Körpermaße des Kunden zwischen den Anproben.

11.    Bearbeitungszeit und Zusammenarbeit

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 7 bis 28 Werktage für normale Änderungen und etwa 4 Wochen für Braut- und Abendkleider. Es wird empfohlen, den ersten Termin etwa 10 bis 12 Wochen vor der Hochzeit zu vereinbaren. Bei Terminen, die weniger als 8 Wochen vor dem Hochzeitstermin stattfinden, kann eine Expressgebühr von 30 % berechnet werden. Während der Bearbeitungszeit wird davon ausgegangen, dass Kunden erreichbar und flexibel für Zwischenanproben sind. Sollte der Kunde verreisen oder nicht erreichbar sein, liegt es in seiner Verantwortung, wenn kein weiterer Termin gefunden werden kann und das Kleid nicht rechtzeitig fertiggestellt wird.

12.    Material und Vorbereitung

Spezielle Materialien wie Stoffe, Knöpfe oder Zubehör sind grundsätzlich vom Kunden bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Kleidung sollte entsprechend der Pflegehinweise gewaschen abgegeben werden. Für Schäden durch Einlaufen oder Veränderungen nach der ersten Wäsche wird keine Haftung übernommen.

13.    Zahlung

Die Zahlung erfolgt spätestens bei Abholung der Kleidung. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Barzahlung, EC-Karte, PayPal sowie Überweisung bei Firmenkunden. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

14.    Abholung

Nach Fertigstellung wird der Kunde über die vereinbarte Kontaktmöglichkeit informiert. Bei der Abholung besteht die Möglichkeit zur Anprobe vor Ort. Kleidung, die nicht innerhalb von drei Monaten abgeholt wird, geht in den Besitz von Die Schneiderin – Bridal Couture, Inhaberin Stephanie Nusseck über.

 

15.    Reklamationen und nachträgliche Änderungen

Reklamationen müssen spätestens innerhalb von drei Tagen nach Abholung oder Lieferung mitgeteilt werden.

Nachträgliche Änderungen, beispielsweise durch Gewichtsveränderungen oder neue Änderungswünsche, gelten als neuer Auftrag und werden entsprechend berechnet. Mit der Bezahlung und Mitnahme des Kleidungsstücks gelten alle Änderungen als akzeptiert und der Auftrag als abgeschlossen.

16.    Foto-, Design- und Urheberrecht

Das Fotografieren oder Kopieren von Stoffmustern, Schnittmustern, Designvorlagen oder Arbeitsprozessen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Inhaberin Stephanie Nusseck untersagt. Ebenso sind Foto-, Video- oder Tonaufnahmen im Atelier ohne Genehmigung nicht erlaubt.

 

17.    Haftung

Für verloren gegangene Gegenstände, die sich in abgegebener Kleidung befinden (z. B. Inhalte aus Taschen), ist der Kunde selbst verantwortlich. Bitte entleeren Sie vor der Abgabe alle Taschen. Kleidung, die vom Kunden selbst abgesteckt, aufgetrennt oder vorbereitet wurde, wird auf eigenes Risiko geändert.

18.    Widerrufsrecht

Bei individuell erbrachten Dienstleistungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Bereits begonnene Arbeiten können nicht rückgängig gemacht werden.

19.    Änderungen der AGB

Die Schneiderin – Bridal Couture, Inhaberin Stephanie Nusseck behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen oder zu aktualisieren. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Version.

Stand März 2026

bottom of page